Gesetzgebungen und Verordnungen

Biozid-Richtlinie

Die neue Verordnung (EU) No. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, kurz „Biozid-Verordnung“ wurde im Mai 2012 verabschiedet. Nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Nr. L 167) trat die Verordnung am 17.07.2012 in Kraft.

Angewendet werden muss die neue Verordnung ab dem 01.09.2013 und löst damit die bis dato geltende Biozid-Richtlinie (RL 98/8/EG) ab. Sie reguliert europaweit das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, zu denen zum Beispiel Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, aber auch Mittel zur Bekämpfung von Schadnagern gehören (Quelle: Umweltbundesamt)

Mehr Informationen zur Anwendung von Antikoagulantien (PDF-Download)
Mehr Informationen zur erforderlichen Sachkunde (PDF-Download)

Datenschutz-Grundverordnung DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

Bei uns sind Ihre Daten sicher. Wir wenden die ab dem 25.Mai 2018 in Kraft getretenen Richtlinien der DSGVO an. Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne nähere Details mit.

International Food Standard 6 (IFS 6)

„Der IFS 6 bietet einen einheitlichen Standard zur Auditierung von Eigenmarkenproduzenten“

Im Handel und in der Industrie sind Lieferanten-Audits seit Jahren ein fester Bestandteil. Bisher wurden die Audits durch die QS-Abteilungen des Handels durchgeführt. Immer stärkere Anforderungen der Verbraucher, die zunehmende Gefahr von Schadenersatzansprüchen sowie die Globalisierung der Warenströme machten die Entwicklung eines Einheitlichen Standards notwendig.

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International Food Standard 7 (IFS 7)

Es ist soweit: IFS Food Version 7 wurde veröffentlicht. Nun haben Unternehmen neun Monate Zeit, die neuen/modifizierten Anforderungen zu implementieren. IFS Food Version 7 tritt am 1. März 2021 in Kraft und wird ab dem 1. Juli 2021 für alle zertifizierten Unternehmen verbindlich.

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Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde vom deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 20. Juli 2000 beschlossen und im Bundesgesetzblatt am 25. Juli 2000 veröffentlicht. Es trat am 1. Januar 2001 in Kraft. Präzise heißt das Infektionsschutzgesetz. undefinedmehr Informationen

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Auszug aus der Gefahrstoffverordnung

Wer gewerbsmäßig, im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen oder unter Beschäftigung von Arbeitnehmern Schädlingsbekämpfung durchführt, hat die allgemeinen und besonderen Vorschriften der Verordnung, insbesondere Anhang 3 Nummer 4 zu beachten.

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Hazard Analysis Critical Control Point (HACCP)

In vielen Betrieben wurde das Thema Schädlinge in der Vergangenheit nur am Rande behandelt. Prophylaktische Maßnahmen waren eher die Ausnahme. Der Schädlingsbekämpfer wurde vielfach erst dann gerufen, wenn sich der Befall massiv etabliert hatte und Maßnahmen in eigener Regie nicht zum Erfolg führten. Mit der neuen Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) gewinnt der Aspekt Schädlinge und Prophylaxe zunehmend an Bedeutung.

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British Retail Consortium Standard 6 (BRC 6)

BRC 6 der technische und globale Standard für die Lebensmittelsicherheit

Dieser neue Standard Version 6 wurde im Juli 2011 verabschiedet und ist ab dem 01.01.2012 anzuwenden. Bis zum 31.12.2011 galt noch die alte Version 5. Die BRC Food Version 6 wurde bereits am 01.08.2011 in englischer Sprache veröffentlicht. Seit Oktober 2012 ist der Standard nun auch in Deutsch und anderen Sprachen verfügbar. Der Standard hat sich im Vergleich zum IFS Standard insbesondere im englischsprachigen Europa, sowie auch in Teilen Asiens und der USA durchgesetzt. Der britische Handel setzt den BRC Standard für die Vermarktung sogar voraus. Der Standard wurde insbesondere für die Firmen entwickelt, die Eigenmarkenlebensmittel produzieren und liefern. Man kann auch sagen, er wurde zum Schutz des Verbrauchers entwickelt. Der Lieferant erhält ein Instrument an die Hand, mit dem er den Händlern die Qualitätsmerkmale der von ihnen angebotenen Lebensmittel garantieren kann. Der Standard gewährleistet somit die Produktion sicherer Lebensmittel. undefinedmehr Informationen

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Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Diese Regeln geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)aufgestellt und von ihm in der Entwicklung angepasst.

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Chemikaliengesetz (ChemG)

Das Chemikaliengesetz (ChemG) ist ein Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört grundlegend zum Chemikalienrecht. In Verordnungen (z. B. Gefahrstoffverordnung) und Technischen Regeln werden die genauen Einzelheiten der Schutzmaßnahmen festgelegt. Im ChemG werden viele EG-Richtlinien in das deutsche Recht umgesetzt. Insbesondere werden Regelungen begleitend zur REACH-Verordnung im ChemG umgesetzt.

Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Die aktuelle Lebensmittelhygiene-Verordnung löste die Verordnung vom 5. August 1997 Mitte August 2007 ab. Die meisten betriebshygienischen Kontrollen werden nach dem HACCP-Konzept durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland unmittelbar europäisches Recht. Seitdem finden in allen EU-Mitgliedsstaaten drei EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene direkte Anwendung, die die bisherige nationale Verordnung ablösen.

Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts ist am 07.09.2005 in Kraft getreten. Im neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) ablöst, wird die Strategie der EU zu Lebensmittelsicherheit entlang der Lebensmittelkette in deutsches Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz werden 11 Gesetze in einem neuen Gesetzbuch zusammengefasst. Das Gesetzeswerk ergänzt die EU-Basis-Verordnung 178/2022. Zusammen bilden sie nun den gemeinsamen Restrahmen für die Lebensmittel und Futtermittel.

Tierschutzgesetz (TierSchG § 11)

Wer Wirbeltiere (z.B. Ratten, Mäuse) als Schädlinge bekämpfen will, muß die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes beachten. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass die Tötung nur vorgenommen werden darf, wenn hierbei nicht mehr als vermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, d.h. einen Sachkundenachweis gegenüber der zuständigen Behörde führen kann.

Jagdgesetz (BjagdG)

Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist seit der Föderalismusreform 2006 ein der Abweichungsgesetzgebung der Länder unterliegendes Bundesgesetz der konkurrierenden Gesetzgebung, welches in Deutschland das Jagdrecht regelt. Es bestimmt die jagdbaren Tiere und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Es regelt, wer wann was, wo und wie jagen darf. Dabei stellt es jedoch nur die einstweilen weiter fortgeltenden Rahmenbedingungen auf, die vorrangige Gesetzgebungskompetenz liegt nunmehr bei den Ländern in ihren jeweiligen Landesjagdgesetzen. Das Bundesjagdgesetz enthält in § 38 Strafvorschriften (wg. der unzulässigen Jagdausübung: Verstoß gegen die Schonzeiten oder Tötung eines Elterntieres nach § 22).

Artenschutz

Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter, aufgrund ihrer Gefährdung als schützenswert erachteter, wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenvielfalt) durch den Menschen. Hierdurch unterscheidet sich der Artenschutz vom Tierschutz, bei dem Menschen das einzelne Tier um seiner selbst Willen schützen wollen. Seit 1966 werden Rote Listen gefährdeter Arten erstellt, durch die versucht werden soll, den Grad der Gefährdung von Arten zu beziffern. Artenschutzprogramme zielen auf den Schutz meist einer einzelnen gefährdeten bzw. vom Aussterben bedrohten Art ab. Artenschutz ist damit Teil des Naturschutzes, der sich einerseits mit dem Schutz von Populationen einzelner Arten oder auch mit dem Schutz ganzer Lebensräume (Biotope, Ökotope) befasst. Man spricht auch vom Populations- und Lebensraumschutz. Artenschutz ist damit in der Regel auch Ökotopschutz, nicht zuletzt deshalb, weil die zu schützende Art ein notwendiger Bestandteil des Ökotops ist. Umgekehrt gilt dies, weil die Zerstörung des Lebensraums natürlich auch das Verschwinden der Art zur Folge hat (Artensterben).

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