Eichenprozessionsspinner

Schädlingsbeschreibung

kleiner, nachtaktiver Schmetterling mit einer Flügelspannweite von 25 bis 35 Millimeter. Die Raupen haben mikroskopisch kleine Brennhaare, die das Nesselgift Thaumetopoein enthalten. Auf der Suche nach Nahrung bilden die Raupen des Eichenprozessionsspinners lange Kolonnen, die typischen „Prozessionen“. Kurz vor der Verpuppung können die Raupen eine Länge von bis zu 3,5 Zentimeter erreichen. Die Gespinstnester des Eichenprozessionsspinners können bis zu einem Meter lang werden.

Schäden und Gefahren

Forstschäden (Kahlfressen von vor allem einzeln stehenden Eichen)

Gesundheitsschäden (Gesundheitsstörungen):

  • Bei Berührung mit den Brennhaaren der Raupen: Lokale Hautausschläge, Hautrötung, Schwellungen der Haut, Juckreiz und Brennen, Quaddelbildung am ganzen Körper
  • Bei Einatmung der Brennhaare: Reizungen an Mund- und Nasenschleimhaut, Bronchitis und Asthma als Folge, Allergieschocks
  • Brennhaare können im Boden mindestens acht Jahre lang aktiv bleiben

Wenn Sie ein Nest finden…

  • Befallene Eichen meiden
  • Nacken, Hals oder Unterarmen durch Kleidung schützen
  • Direkte Bekämpfungsmaßnahmen oder das Entfernen der Raupengespinste ausschließlich Fachleuten überlassen

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind Biozidbehandlungen gegen Raupen sowie Entfernung der Gespinstnester.
Raupen werden mit chemischen oder biologischen Bioziden vorzugsweise zwischen Schlupf und dritter Häutung bekämpft. Brennhaare treten ab der dritten Häutung auf, bis zur Verpuppung finden fünf bis sechs Häutungen statt.

Zusätzlich zu den hier genannten Schutzmaßnahmen können weitere notwendig sein.

Generell gilt: Die Gespinstnester sollten beim Entfernen abgesaugt werden, dadurch verringert sich die Gefahr des Aufwirbelns von Brennhaaren im Vergleich zu anderen Verfahren.

Überlassen Sie die Entfernung des Eichenprozessionsspinners ausschließlich Profis:
Rufen Sie uns an unter +49 (0)800 – 98 111 98

Weitere Informationen

Informationen des Umwelt Bundesamts

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsschutz

Praxisleitfaden für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

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