Begasung: Eine wichtige Maßnahme zum Vorratsschutz

Viele Waren, die aus Übersee importiert werden, müssen zum Schutz ihrer Qualität und Unversehrtheit vor Fraßschäden geschützt werden. Auf dem gleichen Weg wird auch das Einschleppen von nicht heimischen Insekten aus dem Ausland in die BRD bzw. EU verhindert.

Güter, die häufig begast werden

  • Nahrungsmittel (z.B. Gewürze)
  • Genussmittel (z.B. Tabak)
  • Textilien, Häute, Felle
  • Möbel, Rattan, Flechtwaren
  • Dekorationsartikel

Gemäß internationaler Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen (ISPMs) ist jedoch auch die Behandlung von

  • Holzverpackungen und
  • Verpackungs- und Stauhölzern

vorgeschrieben.

Begaste Container und behandelte Hölzer bedürfen einer entsprechenden Kennzeichnung.
Ebenfalls wichtiger Bestandteil für den Gesundheits- und Vorratsschutz sind Begasungen z.B. in Getreidemühlen und Getreidesilos.

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