Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde vom deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 20. Juli 2000 beschlossen und im Bundesgesetzblatt am 25. Juli 2000 veröffentlicht. Es trat am 1. Januar 2001 in Kraft. Präzise heißt das Infektionsschutzgesetz: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

Durch das Infektionsschutzgesetz treten u.a. die folgenden Gesetze bzw. Verordnungen außer Kraft:

  • Bundesseuchengesetz
  • Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
  • Laborberichtsverordnung
  • Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht auf die humanen spongiformen Enzephalopathien
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
  • Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten

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