Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Diese Regeln geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)aufgestellt und von ihm in der Entwicklung angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.

Diese wichtigen Informationen finden sie im Volltext auf der Webseite des Bundesamts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Besonders wichtig sind für unseren Bereich ist TRGS 523 über Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen.

Ebenfalls zu beachten ist TRGS 555 zur Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 14 GefStoffV.

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